Freitag, 6. Mai 2022

Schloss Heidelberg | Allgemeines Keine Pflicht, aber Empfehlung zum Masketragen in den Monumenten

Ab sofort gilt in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Dennoch wird den Besucherinnen und Besuchern empfohlen, sich gerade in den Innenräumen mit einer FFP2-Maske zu schützen.

KEINE PFLICHT, ABER EMPFEHLUNG 

Wie in vielen anderen Kultureinrichtungen des Landes gilt nun auch in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen einer Maske. „Dennoch empfiehlt sich, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, gerade in den Innenräumen eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen“, so Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten. „Lediglich in einigen wenigen sehr engen Raumsituationen, wie in Schloss Bebenhausen, werden wir die Maskenpflicht weiterhin aufrechterhalten“, erklärt Michael Hörrmann weiter.

 

WEGFALL ERMÖGLICHT ÖFFNUNG DER MUSEEN

In vielen Monumenten ist nicht nur die kostbare Ausstattung der Innenräume einen Besuch wert. Vielerorts sind auch Museen untergebracht, die einen ganz eigenen Blick auf diverse Aspekte der Landesgeschichte ermöglichen. Dazu gehören etwa das Lapidarium mit seinen originalen Sandsteinfiguren und das beliebte Theatermuseum im Residenzschloss Ludwigburg, die dank des Wegfalls der Maskenpflicht wieder öffnen können. Die Webseiten der einzelnen Monumente geben Aufschluss über die geltenden Bestimmungen.

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