In Kloster Lorch ist das Fotografieren für private Zwecke gestattet. In den Innenräumen ist die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks nicht erlaubt.
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Klosterareal* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutlich erhöhte Unfallgefahr für unsere Besucher.
* Das gesamte Klosterareal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Klosteranlage inkl. Klosterhof, Klostergärten und Regiebetrieb.
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