Hinweise

Barrierefreiheit

Kloster Lorch ist barrierefrei zugänglich.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Hunde

In Kloster Lorch sind Hunde willkommen. Per Verordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Fotografieren

In Kloster Lorch ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang gestattet. Gewerbliche Aufnahmen stehen grundsätzlich unter Genehmigungs- und Entgeltvorbehalt auch rund um das Monument. In den Innenräumen ist die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks nicht erlaubt.

DROHNEN UND SONSTIGE FERNGESTEUERTE FLUGMODELLE

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Klosterareal* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.

Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.

Hintergrund für dieses Verbot ist die deutlich erhöhte Unfallgefahr für unsere Besucher.

* Das gesamte Klosterareal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Klosteranlage inkl. Klosterhof, Klostergärten und Regiebetrieb.